Kinderschutz als Türöffner: Europas Weg in die Massenüberwachung

Kaum ein Argument lässt sich so schwer angreifen wie der Schutz von Kindern. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, was die europäischen Institutionen unter diesem Etikett verhandeln und welche Infrastruktur dabei am Ende tatsächlich entsteht.

Die EU-Chatkontrolle ist faktisch auf der Zielgeraden. Verlängert wurde erstmal nur die freiwillige Regelung, dass Google oder Meta weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie private Kommunikation nach Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen.1 Über die eigentliche Verordnung wird noch zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Sie könnte Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zu Erkennung, Meldung und Entfernung verpflichten.

Doch der Weg bis hierher zeigt schon, wohin die Reise geht.

Im März hatte das Europäische Parlament zuerst eine deutlich eingeschränkte Verlängerung beschlossen, dann scheiterten die Verhandlungen mit dem Rat, und das Parlament lehnte die Verlängerung insgesamt ab.

Der Rat legte den Text daraufhin erneut vor, als Position für die zweite Lesung. Die Abstimmung wurde im Dringlichkeitsverfahren auf die letzte Tagung vor der Sommerpause gesetzt. Warum die Sache ausgerechnet jetzt so dringlich geworden sein soll, bleibt wohl ein Geheimnis. In der zweiten Lesung genügte jedenfalls keine einfache Mehrheit mehr. Für eine Ablehnung oder Änderung brauchte es die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments.2 Selbst Abgeordnete aus der bisherigen Mehrheit nannten dieses Vorgehen öffentlich demokratisch fragwürdig.

Für den Mechanismus braucht es jedoch keine Verschwörung. Die Anreize reichen schon aus – konzentrierter Nutzen, verteilter Schaden.

Unternehmen und Organisationen, die Erkennungstechnologien entwickeln, wollen natürlich, dass solche Systeme vorgeschrieben werden. Dazu gehört etwa Thorn, mitgegründet von Ashton Kutcher. Vertreter der Organisation hatten dokumentierten Zugang bis in die Spitze der EU-Kommission.3

Für kommerzielle Anbieter geht es dabei um einen milliardenschweren Zukunftsmarkt. Werden Plattformen und Messenger gesetzlich verpflichtet, Scansysteme einzubauen, fließen europaweit erhebliche Summen in Software, Infrastruktur, Wartung, Schulung und Zertifizierung.

Das schmälert sicher nicht den erklärten Zweck von Organisationen wie Thorn, Kinder zu schützen. Es stellt auch nicht die persönlichen Motive der Beteiligten infrage. Es zeigt aber, dass rund um diese Regulierung wirtschaftliche und institutionelle Anreize entstehen. Ganz unabhängig davon, ob die Maßnahmen später überhaupt wirken.

Es reicht der sichtbare Nachweis, gehandelt zu haben. Ob die Maßnahme wirklich wirkt, kostet politisch kaum jemanden etwas.

Täter nutzen vermutlich weiterhin ganz gewöhnliche Kommunikations-, Spiele- und Social-Media-Plattformen. Als wichtige Kanäle für Verbreitung und Austausch illegaler Inhalte gelten aber auch Peer-to-Peer-Netze, Darknet-Strukturen und verschlüsselte Gruppen. Technisch versierte Täter weichen ohnehin auf geschlossene, dezentrale oder selbst betriebene Strukturen aus.

Je stärker staatliche Kontrolle sich auf allgemein zugängliche Dienste konzentriert, desto größer wird deshalb der Anpassungsvorteil organisierter Täter. Das flächendeckende Scannen erfasst vor allem die alltägliche Kommunikation der breiten Bevölkerung. Diese Menschen sind nicht zwangsläufig verdächtig, aber erreichbar.

Wer das bereits ein paar Tage verfolgt, erkennt vielleicht einen historischen Vorläufer, und zwar in Ursula von der Leyens eigener Laufbahn. 2009 trieb sie als Bundesfamilienministerin das Zugangserschwerungsgesetz voran: DNS-Sperren, ein eigens entworfenes Stoppschild (Zensursula lässt grüßen), der Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Politisch kaum angreifbar. Technisch natürlich.

Provider, Sicherheitsexperten und Chaos Computer Club wiesen damals darauf hin, dass das Löschen illegaler Inhalte an der Quelle wirksamer sei und sich DNS-Sperren leicht umgehen ließen (VPN kennt heute jedes Kind). Das Gesetz schuf erstmals eine technische und administrative Infrastruktur, die sich grundsätzlich auch auf andere Inhalte hätte ausweiten lassen.4

Nicht der erklärte Zweck war der Kern der Kritik, sondern das gewählte Werkzeug. Das Gesetz galt bei vielen Kritikern schon damals als Einstieg in eine Zensurinfrastruktur.

Das Gesetz trat 2010 in Kraft. Es wurde per politischer Weisung praktisch nie angewendet und 2011 wieder aufgehoben.5

Gescheitert war aber nur das konkrete Gesetz. Die Logik dahinter blieb bestehen. Ein moralisch kaum angreifbares Ziel legitimiert den Aufbau einer Infrastruktur, die sich später erweitern lässt.

Pfizergate gehört nicht direkt zur Chatkontrolle, zeigt aber, warum weitreichende technische Befugnisse hohe Anforderungen an Dokumentation, Kontrolle und institutionelle Transparenz brauchen. Die Kommission konnte vor dem Gericht der Europäischen Union nicht plausibel erklären, warum SMS zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla im Zusammenhang mit milliardenschweren Impfstoffverhandlungen nicht mehr auffindbar waren.6 Juristisch ging es dabei nur um Aktenzugang, nicht um Korruption oder strafrechtliche Vorwürfe.

Es bleibt trotzdem ein bemerkenswertes Bild. Informelle Kommunikation bei Milliardengeschäften, unzureichende Dokumentation und erst ein Gericht musste Transparenz einfordern. Gerade Institutionen, die weitreichende technische Eingriffe fordern, müssen deshalb selbst zwingend transparent und kontrollierbar sein.

Das eigentliche Produkt der Chatkontrolle ist nicht allein die Strafverfolgung. Es ist die Infrastruktur.

Gesetze ändern sich, genauso wie Regierungen wechseln. Technische Systeme bleiben jedoch. Datenbanken, Schnittstellen, Zertifizierungsverfahren, Erkennungssysteme, institutionelle Zuständigkeiten.

Was einmal aufgebaut und finanziert wurde, erleichtert spätere Zweckausweitungen politisch, finanziell und organisatorisch.

Das Stoppschild von 2009 ist verschwunden. Die Logik dahinter nicht.

Heute heißt sie nicht mehr Netzsperre.

Heute heißt sie Chatkontrolle.